"Wie können Sie mir helfen und was kostet das?"
Berechtigte Fragen, die wir gerne beantworten!
Bei vielen Rechtsangelegenheiten zählt nicht nur Fachkompetenz, sondern auch die reibungslose und schnelle Abwicklung.
Unsere Leistungen rund um unsere Beratung im Überblick
Rufen Sie jetzt an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Kosten einer Beratung erfragen Sie am besten direkt telefonisch bei uns.
Kosten bei Fragen rund um das Insolvenzrecht:
Eine kostengünstige insolvenzrechtliche Erstberatung ist der Einstieg zur Schuldenfreiheit. Vereinbaren Sie gleich einen Termin. Sind Sie danach ausnahmsweise nicht zufrieden, fallen bis auf die geringe Erstberatungsgebühr keine weiteren Kosten für eine Beratung bei Verbrauchern an. Wir verzichten in diesen Fällen darauf, die gesetztliche Gebühr gemäß § 34 RVG für eine solche Erstberatung von bis zu 190 Euro voll auszuschöpfen.
Rufen Sie sofort an und Sie erhalten zudem von einem Rechtsanwalt eine seriöse erste Kostenschätzung für das weitere Verfahren nach einer Erstberatung.
Kosten eines Schuldenbereinigungsverfahrens:
Wir möchten transparent sein. Ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch nebst anschließender Begleitung bis zur Insolvenzantragsstellung (sofern bei Ihnen nötig oder sinnvoll) kostet bei uns im Regelfall und je nach Umfang Ihrer Angelegenheit ab ca. 1.200 Euro.