REUTER Rechtsanwälte
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Insolvenzrecht

Wir beraten und betreuen überwiegend große und mittelständische Unternehmen in allen insolvenzrechtlichen Belangen. Insbesondere sind wir mit der Vertretung von Mandanten in Insolvenzverfahren gegenüber Insolvenz- und Poolverwaltern befasst (z.B. Forderungsanmeldungen, Insolvenzplanprüfung, Anfechtungsansprüche abwehren, Geltendmachung oder Durchsetzung von Eigentumsvorbehaltsrechten). Wir begleiten für Gläubiger in Insolvenzverfahren Sanierungen von Schuldnern unter Berücksichtigung aller relevanten rechtlichen und wirtschaftlichen Belange über unsere zahlreichen Kooperationspartner auch im Ausland.

 

Ausgangssituation

 

Zahlungsstockungen insbesondere bei Miete, Strom, Kreditraten, Rohstofflieferungen sowie damit verbundene Mahnungen sind ein Hinweis auf eine wirtschaftliche Krise. Ist das Stadium der Zahlungskrise beim Vertragspartner aus Sicht eines Gläubigers wahrscheinlich erreicht, stehen Sie vor der Frage, wie man als Gläubiger damit umgeht.

Wir können Ihnen dabei helfen, Ihre Lieferungen abzusichern und bestmöglich Außenstände zu realisieren oder weitere Belieferungen durch finanzschwache Vertragspartner sicher zu gestalten. Die meisten Schuldner sind mit ihrer wirtschaftlichen Situation überfordert und oft nicht in der Lage, im Sinne ihrer Vertragspartner sinnvoll zu agieren.

 

Außergerichtliche Schuldenbereinigung und Restschuldbefreiung

 

Der Grundgedanke unserer Herangehensweise bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung besteht darin, im Auftrag des Schuldners mit allen vorhandenen Gläubigern unter Berücksichtigung des vorhandenen und zukünftigen Schuldnervermögens Vereinbarungen über eine Zahlung der bestehenden Verbindlichkeiten zu treffen.

 

Dabei werden Ihre Vermögensverhältnisse umfassend ermittelt und auf Potentiale (z. B. Kosteneinsparungen, Kündigung von unrentablen Dauerschuldverhältnissen, Ermittlung pfändbarer Lohnanteile, Verwertungs- und Sanierungsfähigkeit von Immobilien etc.) hin untersucht. Gleichzeitig werden alle bekannten Gläubiger und Verbindlichkeiten aufgenommen.

Falls keine verwertbaren Vermögenswerte mehr vorgefunden werden können, wird von uns die Einleitung eines Privat- oder Regelinsolvenzverfahrens betreut, welches bei Privatpersonen und einem ehemals Selbständigen unter bestimmten Voraussetzungen zur Restschuldbefreiung führt. Die Restschuldbefreiung ist die Lösung, um sich von seinen Schulden zu befreien.

Für die Restschuldbefreiung muss der Schuldner ein gerichtliches Verfahren durchlaufen und entweder in einem Verbraucherinsolvenzverfahren oder einem Regelinsolvenzverfahren Antrag auf Restschuldbefreiung stellen. Diese Möglichkeit ist nicht nur auf Verbraucher, also Arbeitnehmer, Rentner und Leistungsempfänger beschränkt, sondern kann auch von Selbstständigen in Anspruch genommen werden.

 

Während des gesamten laufenden Verfahrens ist der Schuldner vor Vollstreckung durch die Gläubiger geschützt.

 

Das Verfahren bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung dauert grundsätzlich sechs Jahre. Eine Verkürzung auf drei Jahre ist seit dem 01.Juli 2014 möglich, wenn der Schuldner die Kosten des Verfahrens und 35 % der Gläubigerforderungen innerhalb dieser drei Jahre bezahlt hat. Eine Verkürzung auf fünf Jahre ist möglich, wenn der Schuldner in dieser Zeit die Verfahrenskosten beglichen hat.

 

Während des gesamten Verfahrens, das sich in einer Insolvenz – und eine Wohlverhaltensphase unterteilt, hat der Schuldner zahlreiche Verpflichtungen (Obliegenheiten) einzuhalten. Hierzu zählt, dass der Schuldner den Wechsel seines Arbeitsplatzes ungefragt mitteilen muss, keine Gläubiger bevorzugen darf und seiner Arbeitspflicht nachkommt.

 

Nicht alle Forderungen fallen unter die Restschuldbefreiung. Das Gesetz sieht drei Ausnahmen vor:

  • Geldstrafen und Geldbußen
  • Forderungen aus unerlaubter Handlung
  • gestundete Verfahrenskosten aus dem Insolvenzverfahren

Diese Forderungen können auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung vollstreckt werden. Forderungen aus unerlaubter Handlung müssen als solche angemeldet und in die Insolvenztabelle aufgenommen worden sein.

Kontakt und Terminvereinbarung

Anschrift

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gesellschaft mbH
Eschersheimer Landstraße 6
60322 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0)69-2475-497-80

 

E-Mail

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