Wir beraten und betreuen Sie in allen insolvenzrechtlichen Belangen. Insbesondere sind wir mit der Vertretung von Mandanten in Insolvenzverfahren gegenüber Insolvenz- und Poolverwaltern befasst.
Wir führen zudem außergerichtliche Sanierungen unter Berücksichtigung aller relevanten rechtlichen und wirtschaftlichen Belange durch.
Soweit möglich versuchen wir bei privaten Schuldnern ein Verbraucherinsolvenzverfahren abzuwenden. In manchen Fällen ist es jedoch der letzte Ausweg und durchaus sinnvoll. Eine Begleitung des Schuldners bis zum Insolvenzantrag und auch drüber hinaus zu moderaten Gebühren, sehen wir dann als unsere Aufgabe.
Ausgangssituation
Zahlungsstockungen insbesondere bei Miete, Strom, Kreditraten sowie damit verbundene Mahnungen sind ein Hinweis auf eine wirtschaftliche Krise. Ist das Stadium der Zahlungskrise erreicht, stehen Sie vor der Frage, wie man damit umgeht.
Wir können Ihnen dabei helfen, Ihre bestehenden Schulden zu reduzieren und Sie von Ihren Schulden befreien. Die meisten Schuldner sind mit ihrer wirtschaftlichen Situation überfordert und nicht in der Lage, zu agieren. Ein dauerhaftes Entkommen aus der Schuldenfalle setzt jedoch auch immer die Bereitschaft voraus, das eigene Verhalten zu ändern und die Ursachen der Überschuldung künftig auszuschließen.
Außergerichtliche Schuldenbereinigung und Restschuldbefreiung
Der Grundgedanke unserer Herangehensweise bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung besteht darin, im Auftrag des Schuldners mit allen vorhandenen Gläubigern unter Berücksichtigung des vorhandenen und zukünftigen Schuldnervermögens Vereinbarungen über eine Zahlung der bestehenden Verbindlichkeiten zu treffen.
Dabei werden Ihre Vermögensverhältnisse umfassend ermittelt und auf Potentiale (z. B. Kosteneinsparungen, Kündigung von unrentablen Dauerschuldverhältnissen, Ermittlung pfändbarer Lohnanteile, Verwertungs- und Sanierungsfähigkeit von Immobilien etc.) hin untersucht. Gleichzeitig werden alle bekannten Gläubiger und Verbindlichkeiten aufgenommen.
Falls keine verwertbaren Vermögenswerte mehr vorgefunden werden können, wird von uns die Einleitung eines Privat- oder Regelinsolvenzverfahrens betreut, welches bei Privatpersonen und einem ehemals Selbständigen unter bestimmten Voraussetzungen zur Restschuldbefreiung führt. Die Restschuldbefreiung ist die Lösung, um sich von seinen Schulden zu befreien.
Für die Restschuldbefreiung muss der Schuldner ein gerichtliches Verfahren durchlaufen und entweder in einem Verbraucherinsolvenzverfahren oder einem Regelinsolvenzverfahren Antrag auf Restschuldbefreiung stellen. Diese Möglichkeit ist nicht nur auf Verbraucher, also Arbeitnehmer, Rentner und Leistungsempfänger beschränkt, sondern kann auch von Selbstständigen in Anspruch genommen werden.
Während des gesamten laufenden Verfahrens ist der Schuldner vor Vollstreckung durch die Gläubiger geschützt.
Das Verfahren bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung dauert grundsätzlich sechs Jahre. Eine Verkürzung auf drei Jahre ist seit dem 01.Juli 2014 möglich, wenn der Schuldner die Kosten des Verfahrens und 35 % der Gläubigerforderungen innerhalb dieser drei Jahre bezahlt hat. Eine Verkürzung auf fünf Jahre ist möglich, wenn der Schuldner in dieser Zeit die Verfahrenskosten beglichen hat.
Während des gesamten Verfahrens, das sich in einer Insolvenz – und eine Wohlverhaltensphase unterteilt, hat der Schuldner zahlreiche Verpflichtungen (Obliegenheiten) einzuhalten. Hierzu zählt, dass der Schuldner den Wechsel seines Arbeitsplatzes ungefragt mitteilen muss, keine Gläubiger bevorzugen darf und seiner Arbeitspflicht nachkommt.
Nicht alle Forderungen fallen unter die Restschuldbefreiung. Das Gesetz sieht drei Ausnahmen vor:
Diese Forderungen können auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung vollstreckt werden. Forderungen aus unerlaubter Handlung müssen als solche angemeldet und in die Insolvenztabelle aufgenommen worden sein.