REUTER Rechtsanwälte
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Strafrecht

Es ist von enormer Wichtigkeit, dass so früh wie möglich - am besten schon während des Ermittlungsverfahrens - ein Verteidiger beauftragt wird. Denn oft lassen sich frühe Fehler (z.B. Aussage des oder der Beschuldigten vor den Ermittlungsbehörden) später gar nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt beheben. Bereits im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren können daher entscheidende Weichen gestellt werden, insbesondere da Akteneinsicht nur Ihrem Verteidiger gewährt wird. Weiterhin kann so schnell wie möglich versucht werden, einen so genannten „Deal“ auszuhandeln. Dabei wird eine vergleichsweise niedrige Strafe ausgehandelt und gleichzeitig eine überlange Verfahrensdauer vermieden.

 

Im Ernstfall ist schneller Rat -gerade bei Haftsachen- wichtig.

 

Da sich der oder die Beschuldigte in einem Strafverfahren der geballten Staatsmacht gegenübersieht, ist es unerlässlich, einen kompetenten und engagierten Verteidiger an der Seite zu haben, der sich einsetzt. Wir beraten umfassend im gesamten Bereich des Strafrechts. Wir prüfen, ob überhaupt der Tatbestand eines Delikts erfüllt ist. Insbesondere bei Tötungsdelikten, Diebstählen, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Beleidigungen, Urkundenfälschungen, Steuerhinterziehungen, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und im Wirtschaftsstrafrecht können wir Ihnen eine professionelle Einschätzung über die Strafbarkeit des jeweiligen Verhaltens geben.

 

Danach können wir Ihnen die möglichen Rechtsfolgen erklären. Was bedeutet eigentlich ein Strafbefehl? Und welche Konsequenzen hat ein Strafverfahren für das Vorstrafenregister oder das polizeiliche Führungszeugnis?

 

Viele Menschen wissen gar nicht, welche Rechte sie – insbesondere als Beschuldigte einer Straftat - besitzen. Das Strafrecht ist für Nichtjuristen schwer zu begreifen und der Kontakt mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft schüchtert ein. Deshalb begleiten wir Sie zu Vernehmungen, sind bei Hausdurchsuchungen anwesend oder beraten Sie bei allen polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen. Wir versuchen Ihre Rechte effektiv gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht durchzusetzen.

 

Aber nicht nur als vermeintlicher Tatverdächtigter können Sie sich auf uns verlassen, auch als Zeuge, Angehöriger oder gar Opfer eines einer Straftat beraten und vertreten wir Sie. Möglicherweise haben Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht oder wollen als Nebenkläger im Gerichtsverfahren auftreten? Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Erstattung einer Strafanzeige oder helfen bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen.

Kontakt und Terminvereinbarung

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Eschersheimer Landstraße 6
60322 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0)69-2475-497-80

 

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